Laut dem (aktuell) geltenden Waffengesetz, welches am 28.04.2026 in Kraft getreten ist, dürfen BewerberInnen eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass (WP) erst ab einem Alter von 25
Jahren beantragen. Die Behörde verlangt in diesem Zusammenhang die Beibringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens hinsichtlich der Verlässlichkeit. Die Fragestellung lautet, ob die
betreffende Person unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
Männliche Bewerber haben zudem im Rahmen des waffenrechtlichen Verfahrens eine Überprüfung hinsichtlich ihrer Eignung für den Präsenz- oder Ausbildungsdienst bzw. des bereits geleisteten Wehr-
oder Zivildienstes zu durchlaufen. Sofern dies für die Erstellung des Gutachtens erforderlich ist, wird das Ergebnis dieser Überprüfung an die beauftragte Begutachtungsstelle übermittelt. Dies
kann auch die Information beinhalten, ob im Zuge der Stellung aufgrund psychologischer Auffälligkeiten eine Untauglichkeit festgestellt wurde.
UNTERSUCHUNGSORT: Freistadt/OÖ oder Zwett/NÖ
Bei Erstantrag um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass (WP)
Dauer: ca. 3 Std.
Honorar: € 813,60,- inkl. Mwst. (Tarif lt. §4(1) Änderung der 1. WaffV gesetzlich festgelegt)
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PRAXIS FÜR KLINISCHE PSYCHOLOGIE
Mag. Catherine Penz-Gieorgijewski
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